Montag, 16. Oktober 2017

Feinstaub - Stickstoffdioxid - Grenzwerte


Alle reden und schreiben von den Umwelt-Belastungen in den Städten – wie sieht es aber bei den "kleinen" Kommunen aus?

Grenzwerte Feinstaub

Zum Schutz der menschlichen Gesundheit gelten seit dem 1. Januar 2005 europaweit Grenzwerte für die Feinstaubfraktion PM10. Der Tagesgrenzwert beträgt 50 µg/m3 und darf nicht öfter als 35mal im Jahr überschritten werden. Der zulässige Jahresmittelwert beträgt 40 µg/m3. Für die noch kleineren Partikel PM2,5 gilt seit 2008 europaweit ein Zielwert von 25 µg/m3 im Jahresmittel, der bereits seit dem 1. Januar 2010 eingehalten werden soll. Seit 1. Januar 2015 ist dieser Wert verbindlich einzuhalten und ab dem 1. Januar 2020 dürfen die PM2,5-Jahresmittelwerte den Wert von 20 µg/m3 nicht mehr überschreiten.

Grenzwerte Stickstoffdioxid

Zum Schutz der menschlichen Gesundheit wurde europaweit für Stickstoffdioxid der 1-Stunden-Grenzwert von 200 µg/m3 festgelegt, der nicht öfter als 18-mal im Kalenderjahr überschritten werden darf. Der Jahresgrenzwert beträgt 40 µg/m3. Zum Schutz der Vegetation wird ein kritischer Wert von 30 µg/m3 als Jahresmittelwert verwendet.

Quelle: Wikipedia

An der B 312 und in der Kaiserstraße werden derzeit die Stickstoffdioxid Werte gemessen.

Wenn am 27. Oktober 2017 der Scheibengipfeltunnel für den Verkehr freigegeben wird; kommt da auf uns im Tal vermehrte Belastung dazu?

Bin auf das Meßergebnis gespannt! 

Eine Antwort vom LUBW liegt vor:

Die Öffnung des Scheibengipfeltunnels bei Reutlingen Ende Oktober 2017 wird zu einer Veränderung der Verkehrsströme führen.
Mit einer Fortführung der Stickstoffdioxid-messungen im Bereich der Ortsdurchfahrung Lichtenstein-Unterhausen soll sichergestellt werden, ob eine Einhaltung des Immissionsgrenzwertes der 39. BlmSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundesimmisionsschutzgesetzes - Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emmisionshöchstmengen) auch nach der Öffnung des Scheibengipfeötunnels vorliegt.