Sonntag, 8. März 2015

Für Alle die kein Lichtensteiner Amtsblatt beziehen, um dann am Stammtisch mitreden zu können


Bild_21_-_Verbot_der_Überschreitung_bestimmter_Fahrgeschwindigkeiten_-_30_km_svg

Zusatzschilder, Zusatzzeichen - Lärmschutz 
 
Informationen der Gemeindeverwaltung zur Einführung einer
Geschwindigkeitsreduzierung aus Gründen des Lärmschutzes entlang
der Ortsdurchfahrten Unterhausen und Honau

Das Regierungspräsidium Tübingen hat im Hinblick auf die Umsetzung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Lichtenstein entschieden, dass zur Minderung des Lärmpegels auf bestimmten Streckenabschnitten der Ortsdurchfahrten der B312 in Unterhausen und Honau eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h eingeführt wird.
Die Festlegung der Streckenabschnitte orientiert sich am Ausmaß der durch das örtliche Verkehrs-aufkommen hervorgerufenen Lärmbelastung. Diese wurde zuvor durch ein schalltechnisches Gutachten ermittelt.
Es ist geplant, die Geschwindigkeitsbegrenzung am 09. März 2015 mit der Aufstellung der Verkehrs-zeichen einzuführen.

Die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h betrifft die folgenden Streckenabschnitte:
Unterhausen
Ortseingang Unterhausen aus Pfullingen in Richtung Honau (Unterhausen-Nord, Wilhelmstraße):
ab Ortseingang durchgehend bis in Höhe Kreuzungsbereich B312/Bahnhofstraße gilt eine Ge-schwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h sowohl tagsüber (6 bis 22 Uhr) als auch nachts (22 Uhrbis 6 Uhr).

Ab Kreuzung B312/Bahnhofstraße bis in Höhe Autohaus Lichtenstein (Unterhausen-Süd,
Friedrich -List-Straße)
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h nachts (22 Uhr bis 6 Uhr), tagsüber gilt auf diesem Abschnitt weiterhin die rnnerörtliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/ho

Honau
auf der gesamten Länge der Ortsdurchfahrt gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h nachts (22 bis 6 Uhr), tagsüber gilt weiterhin die innerörtliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Da es sich um eine Geschwindigkeitsreduzierung aus Gründen des Lärmschutzes und nicht um die Einführung einer Zone 30 handelt, bleibt die seitherige Vorfahrtsregelung unverändert bestehen.
In Holzelfingen wurde vom Regierungspräsidium Tübingen entlang der 00 L387 keine Rechtfertigung für ein Tempolimit gesehen, da sich das dort ermittelte Lärmniveau unterhalb der Maßnah-menschwelle bewegt.
Das Landratsamt Reutlingen hat begleitend ein Überwachungskonzept aufgestellt, durch das die Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h gewährleistet werden soll. Neben der Aufstellung einer weiteren stationären Überwachungsanlage werden zu diesem Zweck verstärkt mobile Geschwindigkeitsüberwachungen stattfinden.
Ferner werden an ausgewählten Standorten Tafeln mit digitaler Geschwindigkeitsanzeige aufgestellt, mit denen die Verkehrsteilnehmer auf die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit hingewiesen werden.

Die Gemeindeverwaltung appelliert an jeden Verkehrsteilnehmer, sich an die aus Gründen des Lärmschutzes unumgänglich gewordene Geschwindigkeitsbeschränkung zu halten und dadurch einen Beitrag zur Lärmentlastung beizusteuern.

Informationen zur Lärmaktionsplanung der Gemeinde

Welchen Hintergrund hat der Lärmaktionsplan?

Nach den Bestimmungen der EU-Umgebungslärmrichtlinie und des Bundesimmissionsschutz-gesetzes (BlmSchG) sind Gemeinden, deren Ortsdurchfahrten mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 16.500 Fahrzeugen täglich belastet sind (Unterhausen ca. 20.000 Fahrzeuge täglich), zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes rechtlich verpflichtet.
Die von der Gemeinde beauftragte schalltechnische Untersuchung hat eine erhebliche, gesundheits-gefährdende Lärmbelastung für die Anwohner an der B312 nachgewiesen, die stellenweise deutlich über den Richtwerten von 70 Dezibel tagsüber und/oder 60 Dezibel nachts liegen. Aus diesem Grund bestand ein Handlungsbedarf für lärmreduzierende Maßnahmen.

Welche Maßnahmen sieht der Lärmaktionsplan vor?
Der Lärmaktionsplan legt den Schwerpunkt auf folgende Maßnahmen:
Realisierung eines neuen Albaufstieges als langfristige Zielsetzung sowie als kurzfristige Maßnahmen Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelages (2014 erfolgt) und eine Geschwin-digkeitsreduzierung auf 30 km/ho Auch wurde im Lärmaktionsplan die Aufstellung eines Überwa-chungskonzepts zur Einhaltung von Tempo 30 formuliert, um den Effekt einer Lärmminderung si-cherzustellen.
Zuständig für die Umsetzung der Maßnahmen ist der Träger der Straßenbaulast somit bei der Bun-desstraße 312 das Regierungspräsidium Tübingen im Auftrag des Bundes.
Der Einbau des neuen Fahrbahnbelages senkt zwar den Lärmpegel durchgehend um 2 Dezibel, diese Maßnahme allein reicht aber nicht aus, um eine Lärmentlastung auf ein Niveau unterhalb der Richtwerte zu bewirken.

Inwiefern trägt eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h zur Lärmentlastung bei?
Das Regierungspräsidium sieht es als nachgewiesen an, dass Fahrzeuge bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h im Ergebnis 2 bis 3 Dezibel weniger Lärm verursachen als dies bei 50 km/h der Fall ist.
Daher wurde das Tempolimit als geeignete lärmmindernde Maßnahme angeordnet.
Eine nachteilige Auswirkung auf die Schadstoffsituation ist nach einer gutachterlichen Untersuchung des Umweltbundesamtes nicht anzunehmen.

Wie wird die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen überprüft?
Die Lärmaktionsplanung der Gemeinde ist ein offen angelegter, fortlaufender Prozess, der auch die Überprüfung getroffener Maßnahmen einschließt.
Der Gemeinderat hat in seiher Sitzung am 26. Februar 2015 festgelegt, dass nach einem Zeitraum von einem halben Jahr die Wirksamkeit der verkehrsrechtlichen Maßnahme der Geschwindigkeits-reduzierung überprüft wird.
Im Fokus stehen auch Begleiteffekte wie ein möglicher Ausweichverkehr auf die L387, wodurch in der Konsequenz eine Lärmmehrbelastung in Holzelfingen entstünde.
Es ist daher vorgesehen, in den kommenden Wochen über eine breit angelegte Verkehrserfassung mögliche Veränderungen der Verkehrsströme zu registrieren.
Die Auswertung der erfassten Daten kann in der Folge auch einen Handlungsbedarf zu lärmmin-dernden Maßnahmen an der L387 in Holzelfingen auslösen.

Quelle: aus Beilage Amtsblatt der Gemeinde Lichtenstein vom 6.März 2015



Schade, dass es keine positiven oder auch negative Kommentare gibt.