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zu Albaufstieg
B312 neu
Stand
Bundesverkehrswegeplan 2015
Das
Land Baden-Württemberg hat den Neubau des Albaufstieges B312 Ende
des Jahres 2013 als Maßnahme für die Fortschreibung des
Bundesverkehrswegeplans 2015 angemeldet. Die Verlegung des
Albaufstieges B312 nimmt in der gemeldeten Kategorie „Tunnelmaßnahmen
an Bundesstraßen ohne Planungsrecht“ den ersten Rang ein; unter
allen Tunnelmaßnahmen (also einschließlich derer mit Planungsrecht)
rangiert der Albaufstieg an zweiter Stelle.
Derzeit
ist das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im
Begriff, die interne Bewertung der von allen Bundesländern
gemeldeten Straßenprojekten für die Fortschreibung des
Bundesverkehrswegeplans durchzuführen.
Die
Bewertung besteht aus einem dreistufigen Verfahren. Aktuell werden
die Netzgrundlagen für den Verkehrsträger Straße erstellt und die
Verkehrsströme (deutschlandweite Verkehrsverflechtung) für das
Prognosejahr 2030 ermittelt.
Daraus
ergeben sich Verkehrsnetzbelastungen, welche die eigentliche
Grundlage für die Bewertungsrechnung von gemeldeten Einzelmaßnahmen
sind.
Dies
bedeutet, dass sich die gegenwärtig anhaltende Prüfung beim
Bundesverkehrsministerium noch auf der Stufe der allgemeinen
Grundlagenerhebung bewegt. Erst im Anschluss wird sich
das
Ministerium der Bewertung der einzelnen Vorhaben mit der Prüfung des
jeweiligen volkswirtschaftlichen und verkehrlichen Nutzens zuwenden.
Bei der Bewertung der Einzelmaßnahmen wird laut Aussage des
Verkehrsministeriums ein Fokus auf der Beseitigung von Engpässen auf
Hauptverkehrsachsen liegen.
An
die Bewertung des Ministeriums setzt in der Folge die
parlamentarische Arbeit im Bundestag zur Ausarbeitung und
Verabschiedung des neuen Bundesverkehrswegeplans an.
Die
Gemeinde Lichtenstein wird die Bürgerinnen und Bürger über die
weitere Entwicklungen auf dem Laufenden halten.
Quelle:
Amtsblatt der Gemeinde Lichtenstein vom 19.Dezember 2014