Dienstag, 30. August 2011

Oktober ist bald!

Umweltverträglichkeitsstudie UVP Teil I


Ziel und Struktur der UVP in Deutschland

Die UVP ist in der Bundesrepublik Deutschland ein unselbstständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren, die der Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben, also einzelnen Projekten bestimmten Umfanges (wie etwa dem Bau eines Flughafens oder der Errichtung einer Industrieanlage), dienen. Es sollen dabei die möglichen Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens ermittelt und bewertet werden, damit die so gewonnenen Erkenntnisse in die Entscheidungsfindung über die Zulässigkeit des Vorhabens einfließen können. Daher ist bei der Entscheidung über das Vorhaben das Ergebnis der UVP mit in die Abwägung einzubeziehen. Allerdings entfaltet die UVP keinerlei materielle Rechtswirkung, das heißt ein Projekt kann durch eine negativ ausfallende UVP nicht automatisch verhindert werden.

Rechtliche Grundlage der Umweltverträglichkeitsprüfung (in Deutschland) ist das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Es enthält eine Anlage 1 mit der Liste der UVP-pflichtigen Vorhaben (z. B. Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Erzeugung von Strom …), eine Anlage 2 mit den Vorprüfkriterien für nicht klar definierte UVP-pflichtige Vorhaben, sowie eine Anlage 3 (Liste SUP-pflichtiger Pläne und Programme (SUP: Strategische Umweltprüfung)) mit den dazugehörigen Vorprüfungskriterien in Anlage 4. Nicht immer ist eine eindeutige Zuordnung von Vorhaben, die in den Anlagen genannt werden, zu den in den Fachgesetzen verwendeten Begriffen möglich (Beispiel: Vorhaben nach Atomrecht), so dass die Genehmigungsbehörde nach ihrer Auffassung das Vorhaben bezüglich seiner UVP-Pflicht einstufen muss.

Grundlage für eine Prüfung auf Umweltverträglichkeit bildet neben den Antragsunterlagen für ein Vorhaben die durch den Antragsteller beziehungsweise – im Regelfall – dessen Gutachter angefertigte Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) (= Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)).

Die UVU beschreibt nicht nur das Vorhaben einschließlich der technischen Verfahren, sondern erfasst zuerst als Basis der Untersuchung die ökologische Ausgangssituation. Die Bestandsaufnahme der ökologischen Ausgangsdaten für die einzelnen Umweltbereiche bzw. Schutzgüter (Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie deren jeweilige Wechselwirkungen) erfolgt dabei auf Basis der Ergebnisse spezieller Fachgutachten und allgemein zugänglicher Informationen/Daten, die auch von der Behörde zur Verfügung gestellt werden können.

Schließlich ermittelt, beschreibt und bewertet die UVU insbesondere die Auswirkungen des Vorhabens auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter. Wechselwirkungen werden ebenso thematisiert wie Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich der ermittelten Auswirkungen.

Für Pläne (etwa Bebauungspläne) und Programme existiert in Deutschland (und den anderen Mitgliedstaaten der EU) seit 2004 ein an die UVP angelehntes Prüfungsverfahren, die Umweltprüfung (UP) und die Strategische Umweltprüfung SUP. Hier werden die Umweltauswirkungen von Planungswerken ermittelt und bewertet, um diese dann in die Planungsentscheidung einfließen zu lassen.

Quelle: WIKIPEDIA

Montag, 29. August 2011

Müssen wir Oktober wissen


Von der Planung zum Bau: Verfahrensablauf bei Bundesfernstraßen


Bedarfsplanung
Jede Straßenplanung beginnt mit gesetzlichen Bedarfsplänen. Sie sind die Grundlage für den Bau von Bundesfernstraßen. In den Bedarfsplänen des Bundes werden die zu bauenden oder auszubauenden Strecken festgelegt und mit einer Dringlichkeitsstufe versehen.

Vorplanung
Die Vorplanung dient als konzeptionelle Planungsstufe vorrangig der Linienfindung beim Neubau von Bundesfernstraßen. Sie erfolgt in der Regel im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens und schließt mit der Linienbestimmung ab

Entwurfsplanung
Nachdem ein großräumiges Konzept gefunden ist, werden die Details erarbeitet. Eine moderne Entwurfstrassierung berücksichtigt insbesondere die Fahrraum- und die Verkehrsraumgestaltung. Die Entwurfsarbeit erfolgt in der Ebene und stets mit Blick auf die Straße im dreidimensionalen Raum.

Genehmigungsplanung (Planfeststellungsverfahren)
Die Gesetze bestimmen, dass neue Straßen nur gebaut werden dürfen, wenn der aus Zeichnungen, Berechnungen und Erläuterungen bestehende Plan vorher "festgestellt" ist. Zweck ist es, alle berührten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander abzuwägen und widerstrebende Interessen auszugleichen.

Quelle: WIKIPEDIA

Sonntag, 28. August 2011

Vorgangsnummer 1451

 Beitrag
02.05.2009 - Kommentar zu 1138

Problemfall: B 312 Verlegung bei Lichtenstein (Albaufstieg)

Dieser Problemfall mit einem DTV (Durchnittliche Tagesverkehr) von 22.000 Fahrzeugen und einem SV (Schwerverkehr) von 1136 LKW wird einfach nicht angegangen. Mit Fertigstellung des Scheibengipfeltunnels in Reutlingen wird das Problem durch voraussichtlich noch sehr viel mehr Verkehrsaufkommen (auch Schwerlastverkehr) noch kritischer, auf Kosten der Bevölkerung.
Da wird der Verkehr, der auf die Alb will durch Umfahrungen Reutlingen und Pfullingen ins obere Echaztal gelenkt und es besteht noch nicht einmal eine Linienfestlegung für Lichtenstein. Der Albaufstieg befindet sich zur Zeit im weiteren Bedarf ohne Planungsrecht! Wenn das kein Fall für die Härtefallregelung ist, verstehe die Verkehrsplanung wer will....
Daher dringender Vorschlag, Aufnahme in die Härtefallregelung und bei der nächsten Fortschreibung in den Vordringlichen Bedarf. Gesprochen wird darüber schon seit 40 Jahren...


Quelle: SERVICE – BW
Ihre Verwaltung im Netz

Samstag, 27. August 2011

Bedarfsplan

Damit wir im Oktober mitreden können:
 Jede Straßenplanung beginnt mit dem im Fernstraßenausbaugesetz enthaltenen Bedarfsplan

Vor dem eigentlichen Straßenentwurf erfolgt mit der Bedarfsplanung die Planrechtfertigung durch entsprechende Ausbaugesetze auf Bundes- bzw. Landesebene. Für den Bund beschließt der Deutsche Bundestag auf der Grundlage des von der Bundesregierung aufgestellten Bundesverkehrswegeplans den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz [FStrAbG]).

Im Bedarfsplan stellt der Bund den Bedarf für neue und auszubauende Strecken fest. Er ist die gesetzliche Grundlage für den Neu- und Ausbau von Bundesfernstraßen (Bundesautobahnen und Bundesstraßen) durch die niedersächsische Straßenbauverwaltung.

Der Bundesverkehrswegeplan

Seit Mitte der 1970er-Jahre legt der Bund einen Verkehrsträger übergreifenden Infrastrukturplan vor, den so genannten Bundesverkehrswegeplan (BVWP). Er legt die Dringlichkeit von Projekten fest, berücksichtigt die zur Verfügung stehenden Mittel und setzt Prioritäten für Investitionsentscheidungen der öffentlichen Hand.

Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen

Teil des Bundesverkehrswegeplanes ist der "Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen". Er stellt den Bedarf fest für
 die Erweiterung von Bundesautobahnen,
 den Neubau von Bundesautobahnen,
 Neubau und Erweiterung von Bundesstraßen einschließlich dem Bau von Ortsumgehungen.

Die vorgenommene Feststellung des Bedarfs ist die Grundlage für den Neu- und Ausbau von Bundesfernstraßen. Sie ist verbindlich für die Linienbestimmung und die Planfeststellung.

Die Prioritäten (Dringlichkeiten) für die Aufnahme bewerteter Vorhaben in den BVWP ergeben sich prinzipiell aus dem Nutzen-Kosten-Verhältnis, aus netzkonzeptionellen Überlegungen, aus den Planungsständen und dem im Geltungszeitraum zur Verfügung stehenden Investitionsvolumen. Innerhalb der Dringlichkeitsstufen "Vordringlicher Bedarf" und "Weiterer Bedarf" gibt es folgende Kategorien:

Vordringlicher Bedarf (VB)
 laufende und fest disponierte Vorhaben
 laufende und fest disponierte Vorhaben mit besonderem naturschutzfachlichen

Planungsauftrag für VB
 neue Vorhaben
 neue Vorhaben mit besonderem naturschutzfachlichen Planungsauftrag für VB

Weiterer Bedarf (WB)
 neue Vorhaben mit Planungsrecht
 neue Vorhaben mit Planungsrecht und mit besonderem naturschutzfachlichen Planungsauftrag
 neue Vorhaben
 neue Vorhaben mit festgestelltem hohen ökologischen Risiko

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) stellt Fünfjahrespläne auf, die den Rahmen für die Aufstellung der Straßenbaupläne bilden. Nach Ablauf von fünf Jahren prüft das BMVBS, ob der Bedarfsplan der Verkehrsentwicklung anzupassen ist.

Sollte ein unvorhergesehener Verkehrsbedarf entstehen, können die Straßenbaupläne auch Maßnahmen enthalten, die nicht im Bedarfsplan enthalten sind.

Quelle: WIKIPEDIA

Donnerstag, 25. August 2011

Blumenbeet statt Blumenkübel

Ich weiß nicht was wir zu hören bekämen, wenn wir wie der Vorschlag von Verkehrsminister Hermann Blumenkübel auf der B 312 platzieren würden. Wir haben nur schöne Blumenbeete.

Dienstag, 23. August 2011

Einschaltquote

Die gestrige Einschaltquote (deren 52 mal wurd der BLOG aufgerufen) hat mich überzeugt wieder mal etwas zum Nachdenken in den BLOG zu bringen.
Lange schon werden wir vertröstet, ein langer Weg liegt vor uns! Wer wird das noch erleben?

Erst wenn alle rechtlichen (rot gekennzeichnet) Dinge geklärt sind kann gebaut werden!

Montag, 22. August 2011

Und davon wieviel LKW?

Mal sehen, wieviel Varianten uns das RP im Plan und kostenmäßig vorstellt! 

Samstag, 20. August 2011

Sommerloch

Was kann das RP aus STUTTGART 21 lernen?

Die Lichtensteiner noch in die Planung mit einbeziehen. Und nach der Planung dann auch zügig bauen!

Nun, der Oktober wird es uns zeigen.

Samstag, 13. August 2011

Zur Erinnerung

Was bringt uns der Oktober?

Hoffentlich und endlich eine Präsentation des Albaufstiegs mit neuen Zahlen und auch endlich die parallel dazu verlaufende Regionalstadtbahn.

Ist das denn überhaupt möglich?

Montag, 1. August 2011

Kretschmann nicht verletzt

Herrn Ministerpräsidenten Kretschmann ist nichts pasiert, er saß im anderen Auto.
Gut auch, dass dabei niemand ernstlich verletzt wurde.

Durch diesen Unfall, zeigt es sich erneut, dass die Lichtensteiner Ortsdurchfahrt nicht mal Konvoitauglich für unseren Landesvater ist, von den vielen LKW's wollen wir dieses mal nicht reden.

Lieber Herrr Ministerpräsident,
Frau Gönner hatte sehr oft auch diese Route nehmen müssen, wenn sie nach Hause wollte.
Nachdem Sie nun auch in Ihrer gewohnten Umgebung wohnen bleiben, werden Sie sicherlich auch des öfteren durch unser "Nadelöhr" fahren müssen. Sorgen Sie dafür, dass unsere geforderte "Umgehungsstraße", andere sagen Albaufstieg, schnellstens verwirklicht wird.


So sah's aus.

Bilder Quelle BILD