Mittwoch, 20. Oktober 2010

Zuschussfähigkeit nachgewiesen

Der GEA berichtete darüber:
Schauen Sie selbst!

http://www.gea.de/region+reutlingen/tuebingen/zuschussfaehigkeit+nachgewiesen+.1600027.htm

Standardisierte Bewertung für Verkehrsinvestitionen

Was ist eine Standardisierte Bewertung für Verkehrsinvestitionen?



Die Standardisierte Bewertung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren zur gesamtwirt-schaftlichen Nutzen-Kosten-Untersuchung von ÖPNV-Projekten. Mit ihr verfolgen der Bund und
die Länder das Ziel, die Entscheidungsgrundlagen für den Einsatz öffentlicher Investitionsmittel
nach dem Gesetz aber Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (GVFG) zu vereinheitlichen. Wichtige Voraussetzung für die Vergleichbarkeit der Ergebnisse von Nutzen-Kosten-Untersuchungen ist die Anwendung eines einheitlichen Bewertungsverfahrens. Um diese Vergleichbarkeit zu erreichen, erfolgt eine weitgehende Standardisierung, die bereits bei der Ermittlung der Beurteilungsgrundlagen ansetzt. Die Standardisierte Bewertung dient dazu, die gesamtwirtschaftliche Vorteilhaftigkeit des betreffenden Investitionsvorhabens und damit die Förderwürdigkeit durch Öffentliche Zuwendungsgeber nachzuweisen und dem Antragsteller die ihn betreffenden finanziellen Auswirkungen in Form einer Folgekostenrechnung aufzuzeigen. Dabei werden nicht nur die betriebswirtschaftlichen, sondern auch die volkswirtschaftlichen, gesellschaftlichen und umweltbezogenen Wirkungen des Vorhabens in Form einer Nutzen-Kosten-Analyse dargestellt.

Das Bewertungsverfahren basiert auf dem Vergleich des sog. "Ohnefall" (wie entwickelt sich das bisherige Verkehrssystem ohne das Investitionsvorhaben RegionalStadtBahn) und des "Mitfalls" (Weiterentwicklung mit dem Investitionsvorhaben). Dabei ist der Ohnefall aus dem Istzustand unter Berücksichtigung der bis zum Planungshorizont voraussehbaren Änderungen hinsichtlich des Verkehrsangebotes (Netz und Bedienung) und der Verkehrsnachfrage abzuleiten. Die Prognose der Verkehrsnachfrage, sowohl für den Ohnefall wie auch für den Mitfall, erfolgt nach einem vorgeschriebenen standardisierten Prognoseverfahren. Aus Gründen der Vergleichbarkeit sind Kosten- und Preisangaben auf einen Stand des Jahres 2006 umzurechnen. Bewertet werden die Unterschiede zwischen Mit- und Ohnefall im Hinblick auf z. B. Gesamtkosten und Reisezeit-gewinn im öffentlichen Verkehr oder Betriebskosten, Unfallschäden und Emissionen im Individualverkehr. Schließlich wird den auf der Nutzenseite monetarisierten Komponenten auf der Kostenseite der Kapitaldienst für das Vorhaben gegenübergestellt und so ein Nutzen-Kosten-Indikator (NKI) ermittelt. Nur Projekte mit einem NKI größer als 1 (d. h. die Nutzen sind größer als die Kosten) kommen für eine Förderung in Betracht.

Vertreter der Planungsgemeinschaft begleiteten mit Unterstützung von Bus- und Bahnunternehmen aus der Region den Untersuchungsprozess. In drei Abstimmungsgesprächen wurden die Datengrundlagen sowie die Betriebs- und Infrastrukturkonzepte mit Vertretern von Bund und Land erörtert.

(aus RV-Drucksache Nr. VIII-37 Regionalverband Neckar-Alb)